
Kurz gesagt: Bei akuter Gefahr auf Strasse, Leitung oder Dach wählen Sie die Feuerwehr 118. Sonst Abstand halten, Fotos machen und Schäden am Haus der Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) melden. Für Räumung, Zersägen und eine allfällige Restfällung leiten wir Ihre Anfrage an Gartenbau- und Baumpflegebetriebe im Thurgau weiter. Wir haben keinen Notdienst und versprechen keine Frist.
Die ersten Schritte
- Abstand halten: Stämme unter Spannung und hängende Äste können schlagartig nachgeben.
- Gefahr melden: Baum auf Strasse oder Stromleitung an die Feuerwehr (118) oder das Elektrizitätswerk.
- Fotos machen, bevor etwas weggeräumt wird.
- Versicherung informieren, wenn Haus, Auto oder Zaun beschädigt sind.
- Fachbetrieb für Räumung und Fällung anfragen, mit Fotos und Angaben zur Zufahrt.
Wer zahlt?
Schäden am Gebäude durch einen umstürzenden Baum gelten als Sturmschaden, wenn der Wind mindestens 75 km/h erreicht hat. Im Kanton Thurgau deckt sie die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG), abzüglich Selbstbehalt. Bäume, Sträucher und das Aufräumen im Garten sind darin in der Regel nicht oder nur begrenzt versichert. Manche Hausrat- oder Gebäudepolicen decken Gartenpflanzen als Zusatz. Fällt Ihr Baum auf das Nachbargrundstück, kann Ihre Haftpflichtversicherung betroffen sein. Massgebend ist Ihre Police; wir machen keine Versicherungsberatung.

Kosten für Räumung und Fällung
| Arbeit | Richtpreis in CHF | Hinweis |
|---|---|---|
| Abgebrochene Äste zersägen und abführen | nach Aufwand, 70 bis 110 pro Stunde und Person | plus Entsorgung |
| Kleiner Baum umgestürzt, räumen | 250 bis 700 | inkl. Entsorgung |
| Mittlerer Baum, Restfällung und Räumung | 600 bis 1'800 | gespannte Stämme brauchen Erfahrung |
| Wurzelteller und Stock entfernen | 150 bis 600 | fräsen oder ausgraben |
Richtwerte aus Preisportalen (offrendo.ch, ofri.ch), Stand Oktober 2026, schweizweit und nicht regional erhoben. Nach grossen Stürmen sind Betriebe oft ausgelastet; Gefahrenstellen haben Vorrang vor Aufräumarbeiten.
Bewilligung nach dem Sturm
Im Thurgau regeln die Gemeinden den Baumschutz; geschützte Bäume und Hochstämme in Schutzzonen brauchen oft eine Bewilligung. Steht ein beschädigter Baum noch, braucht auch die Restfällung oft eine Bewilligung. Bei akuter Gefahr darf gesichert werden; halten Sie den Zustand mit Fotos fest und informieren Sie die Gemeinde. Mehr dazu: Baumfällung im Thurgau: Ablauf und Preise.
Vorbeugen
Bäume mit Totholz, Pilzbefall am Stamm oder einseitiger Krone brechen bei Sturm eher. Bei grossen Bäumen nahe am Haus lohnt sich alle paar Jahre eine Kontrolle durch einen Baumpfleger: Baumpflege im Thurgau.
Häufige Fragen
Haben Sie einen Notdienst für umgestürzte Bäume?
Nein. Bei akuter Gefahr wählen Sie 118. Für die Räumung leiten wir Ihre Anfrage an Betriebe weiter.
Zahlt die Gebäudeversicherung den umgestürzten Baum?
Den Schaden am Haus meist ja, den Baum und das Aufräumen im Garten meist nicht. Prüfen Sie Ihre Police.
Brauche ich eine Bewilligung, um einen sturmgeschädigten Baum zu fällen?
Bei geschützten Bäumen fragen Sie die Gemeinde. Bei akuter Gefahr darf gesichert werden; dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos.
Darf ich selbst mit der Motorsäge räumen?
Bei gespannten Stämmen raten wir dringend ab. Das ist eine der gefährlichsten Arbeiten im Garten.