Kurz gesagt: Baumpflege entfernt Totholz, lichtet die Krone, schafft Lichtraum über Dach und Strasse und prüft die Standsicherheit. In windigen Lagen am See lohnt sich eine Kontrolle nach Stürmen. Bei geschützten Bäumen gibt der Kanton laut seiner Information «meist» einen Beitrag, vorher aber anfragen.
Warnzeichen
- Dürre Äste oder abgestorbene Kronenteile
- Risse in Astgabeln oder im Stamm
- Pilzkonsolen und Fäulnis
- Schiefstand oder Aufwölben des Bodens am Wurzelteller
- Äste über Dach, Strasse, Nachbargarten
Leistungen
Kronenpflege und Totholz
Der Baumpfleger entfernt dürre und gefährliche Äste, lichtet die Krone und erhält die arttypische Form.
Lichtraumprofil
Äste über Verkehrswegen müssen Mindesthöhen freihalten.
Kronensicherung
Bei gespaltenen Astgabeln hält ein dynamisches Seil die Äste zusammen und lässt Bewegung zu.
Baumkontrolle und Gutachten
Eine Sichtkontrolle klärt, ob ein Baum standsicher ist. Bei Unsicherheit folgt ein vertiefendes Gutachten.
Seilklettertechnik oder Hebebühne?
| Verfahren | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Seilklettern | Kommt überall hin, schont Rasen | Braucht Spezialausbildung, etwas langsamer |
| Hebebühne | Schnell, sicher für grosse Arbeiten | Zufahrt und tragfähiger Boden nötig |
Geschützte Bäume im Thurgau
Welche Bäume geschützt sind, legen die Gemeinden in Schutzplänen und Baureglementen fest. Das Geoportal ThurGIS zeigt Schutzobjekte. Wer einen geschützten Baum pflegen oder fällen will, braucht die Zustimmung der Gemeinde. Laut Kanton beteiligen sich Gemeinde und Kanton an den Kosten der Pflege geschützter Bäume «meist»; fragen Sie vor dem Auftrag nach. Mehr: Baum fällen: Bewilligung.
Brutzeit
Grosse Eingriffe in die Krone sollten nicht zwischen 1. April und 31. Juli stattfinden. Besetzte Nester sind geschützt.
Häufige Fragen
Zahlt der Kanton an die Pflege geschützter Bäume?
Laut Kanton beteiligen sich Gemeinde und Kanton bei geschützten Bäumen meist an den Kosten. Fragen Sie vor dem Auftrag bei der Gemeinde nach.
Wie finde ich heraus, ob mein Baum geschützt ist?
Beim Schutzplan Ihrer Gemeinde oder im Geoportal ThurGIS. Im Zweifel fragen Sie die Bauverwaltung.
Soll ich nach einem Sturm den Baum kontrollieren lassen?
Ja, vor allem bei grossen, freistehenden Bäumen und nach sichtbaren Schäden.