Thurgau · Bodensee · Hinterthurgau

Garten und Baum im Thurgau: Offerte aus Ihrer Region

Vom Bodensee bis ins Hinterthurgau: Wir geben Ihre Anfrage an Fachbetriebe aus der Nähe weiter. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos anfragenVertrag direkt mit dem Betrieb
Für den ganzen KantonBodensee, Thurtal, Hinterthurgau
Unabhängige VermittlungWir führen keine Arbeiten selbst aus

Kostenlose Offerte anfragen

In zwei Minuten erledigt. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an garten-offerte@garten-thurgau.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir sind ein Vermittlungsdienst und führen keine Gartenarbeiten selbst aus.

Von der Idee zur Offerte in drei Schritten

  1. Vorhaben beschreiben. Ort, Aufgabe, Zeitraum. Je genauer, desto besser passt die Offerte.
  2. Wir geben weiter. Die Anfrage geht per E-Mail an Betriebe, die im Thurgau arbeiten.
  3. Betrieb meldet sich. Besichtigung, Offerte, Entscheid. Den Vertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb.

Wobei wir weiterhelfen

Thurgau ist anders: drei Eigenheiten

Regionen

Wir nehmen Anfragen aus dem ganzen Kanton entgegen. Für sechs Orte gibt es eigene Seiten mit lokalen Hinweisen: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden, Romanshorn. Alle Gebiete: Übersicht Regionen.

Jahreskalender

Faustregeln für Thurgauer Lagen, keine Vorschrift
MonatGartenBäume und Hecken
Januar–FebruarPlanen, Offerten sammelnObstbäume schneiden, Fällungen
März–AprilRasen säen, pflanzen, Bau startenLetzte Schnitte vor der Brutzeit
Mai–JuliPflege, Bewässerung, Wege bauenKirschbaum nach der Ernte schneiden
August–SeptemberRasen nachsäen, Hecken formenHeckenschnitt ab September
Oktober–DezemberHerbstpflanzung, LaubFällsaison, Obstbaum-Pflege

Wer betreibt diese Seite?

Samuel Lei betreibt garten-thurgau.ch als unabhängigen Vermittlungsdienst (Impressum). Wir sind keine Gartenbaufirma. Betriebe können uns für die Vermittlung vergüten; für Sie ist die Anfrage kostenlos. Mehr dazu

Häufige Fragen

Was kostet die Anfrage?

Nichts. Sie ist kostenlos und unverbindlich.

Sind Sie eine Gartenbaufirma?

Nein. Wir sind ein unabhängiger Vermittlungsdienst. Die Arbeiten führt ein Fachbetrieb aus; mit ihm schliessen Sie den Vertrag.

Wie hoch darf eine Hecke an der Grenze sein?

Im Thurgau höchstens das Doppelte des Grenzabstands. Bei 1 m Abstand sind es 2 m. Ab 10 m Abstand gibt es keine Beschränkung (§ 5 FlGG).

Brauche ich eine Bewilligung, um einen Baum zu fällen?

Nur bei geschützten Bäumen, etwa laut Schutzplan der Gemeinde. Im Zweifel fragen Sie die Bauverwaltung.

Wann sollte ich Obstbäume schneiden?

Äpfel und Birnen meist im Winter von Januar bis März. Kirschbäume nach der Ernte im Sommer.

Weiterlesen

Offerte anfragen