FAQ

Häufige Fragen im Thurgau

Die häufigsten Fragen rund um Garten und Baum im Kanton Thurgau, kurz beantwortet.

Fragen und Antworten

Sind Sie ein Gartenbaubetrieb?

Nein. Wir sind ein unabhängiger Vermittlungsdienst.

Was kostet die Anfrage?

Nichts. Sie ist kostenlos und unverbindlich.

Brauche ich eine Bewilligung für die Baumfällung?

Nur bei geschützten Bäumen (Schutzplan der Gemeinde, ThurGIS).

Wie hoch darf meine Hecke sein?

Höchstens das Doppelte des Grenzabstands, ab 10 m ohne Grenze (§ 5 FlGG).

Darf ich Äste vom Nachbarn abschneiden?

Nur nach schriftlicher Aufforderung mit Frist und bei erheblicher Schädigung (Art. 687 ZGB).

Wann fälle ich Bäume und schneide Hecken?

Von Oktober beziehungsweise September bis Februar. Brutzeit: 1. April bis 31. Juli.

Was kostet eine Baumfällung?

Meist CHF 400 bis 1'500, mittlere Bäume mit Entsorgung CHF 600 bis 1'800.

Braucht eine Gartenmauer eine Baubewilligung?

In der Bauzone unter 1 m Höhe und bis 25 m Länge laut Kantonsmerkblatt nicht. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.

Zahlt der Kanton an die Pflege geschützter Bäume?

Laut Kanton beteiligen sich Gemeinde und Kanton meist. Vorher anfragen.

Was kostet eine Gartengestaltung?

CHF 80 bis 300 pro m². Für 200 m² etwa CHF 15'000 bis 30'000.

Wann gestalte ich den Garten am besten um?

Im Winter planen, von Frühling bis Herbst bauen.

Wie viele Offerten sollte ich holen?

Zwei bis drei.

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Kostenlos und unverbindlich.

Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an garten-offerte@garten-thurgau.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir sind ein Vermittlungsdienst und führen keine Gartenarbeiten selbst aus.

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