Kurz gesagt: Eine Baumfällung kostet meist CHF 400 bis 1'500, ein mittlerer Baum von 8 bis 15 m mit Entsorgung CHF 600 bis 1'800. Im Thurgau braucht es eine Bewilligung nur bei geschützten Bäumen (Schutzplan der Gemeinde, ThurGIS). Gefällt wird am besten von Oktober bis Februar.
Wann wird gefällt?
- Der Baum ist krank, hohl oder nach einem Sturm instabil.
- Er gefährdet Haus, Strasse oder Leitungen.
- Ein Bauprojekt braucht den Platz.
- Er nimmt dem Garten zu viel Licht.
Prüfen Sie vorher, ob Pflege reicht: Baumpflege.
Bewilligung im Thurgau
Der Kanton Thurgau schützt Bäume nicht pauschal. Geschützt sind Bäume, die in Schutzplänen der Gemeinde oder in Inventaren stehen. Diese sind auch im ThurGIS abrufbar. Wer einen geschützten Baum fällen will, braucht die Bewilligung der Gemeinde, in der Regel verbunden mit einer Ersatzpflanzung. Im Wald gilt das Waldrecht; Auskunft gibt der Revierförster. Mehr im Ratgeber zur Bewilligung.
Kosten
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Baumfällung allgemein | CHF 400–1'500 |
| Mittlerer Baum 8–15 m inkl. Entsorgung | CHF 600–1'800 |
Teurer wird es bei engem Zugang, Seilklettertechnik oder Kran. Wurzelstockfräsen und Holzabfuhr sind oft extra.
Ablauf
- Schutzstatus klären (Gemeinde, ThurGIS).
- Anfrage senden, Offerten vergleichen.
- Besichtigung: Fallrichtung, Zugang, Leitungen.
- Fällung und Zerlegen, Holz abführen.
- Wurzelstock fräsen und Ersatz pflanzen, falls nötig.
Brutzeit
Zwischen 1. April und 31. Juli sollte man nicht fällen. Besetzte Nester sind geschützt.
Häufige Fragen
Brauche ich im Thurgau eine Bewilligung für die Baumfällung?
Nur bei geschützten Bäumen. Ob Ihr Baum dazugehört, zeigt der Schutzplan der Gemeinde oder ThurGIS.
Was kostet eine Baumfällung?
Meist CHF 400 bis 1'500, bei mittleren Bäumen mit Entsorgung CHF 600 bis 1'800.
Muss ich Ersatz pflanzen?
Bei geschützten Bäumen verlangt die Gemeinde meist eine Ersatzpflanzung. Die Bewilligung regelt Einzelheiten.