Kurz gesagt: In Kreuzlingen geht es im Garten oft um Seesicht. Wer Hecken und Bäume pflanzt, sollte § 5 FlGG kennen: Höhe höchstens das Doppelte des Grenzabstands. Am Hang sind Mauern üblich, am Ufer gelten Schutzvorschriften der Gemeinde.
Kreuzlingen liegt am Bodensee, direkt an der Grenze zu Konstanz. Das Klima ist mild, die Hänge führen zum Seerücken hinauf. Beides prägt die Gärten.
Seesicht und Hecken
Wer eine Hecke an der Grenze hält, merkt schnell: Nachbarn verlieren Aussicht, wenn sie zu hoch wird. Im Thurgau gilt für alle Pflanzen dieselbe Regel: Die Höhe darf das Doppelte des Grenzabstands nicht übersteigen. Bei 1.50 m Abstand sind es 3 m. Verlangt der Nachbar den Rückschnitt, muss man ihn ausführen. Beseitigen muss man nichts. Wer Streit vermeiden will, spricht früh miteinander und hält Absprachen schriftlich fest. Mehr: Grenzabstand-Ratgeber.
Ufernähe
Am Seeufer und an Bächen gelten Schutzvorschriften. Die Gemeinde kann Bäume und Uferbereiche schützen; zusätzliche Bewilligungen sind möglich für Aufschüttungen, Mauern und Stege. Klären Sie das vor der Planung bei der Bauverwaltung.
Am Hang Richtung Seerücken
In den höheren Lagen sind Terrassen und Mauern häufig. Entscheidend sind Entwässerung und Hinterfüllung. Wie das gelöst wird, steht auf der Seite Sitzplatz, Wege, Mauern.
Häufige Fragen
Wie hoch darf meine Hecke sein, wenn sie 1.50 m von der Grenze steht?
Höchstens 3 m, also das Doppelte des Grenzabstands (§ 5 FlGG).
Brauche ich am Seeufer eine Bewilligung?
Für Mauern, Aufschüttungen und Stege oft ja. Fragen Sie vor dem Projekt bei der Bauverwaltung nach.